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Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken
10.02.2024
Az. 1 OWi 123/23

Zulässigkeit von Handy-Blitzern zur Verkehrsüberwachung

Verwendung von KI-gestützten Kamerasystemen zur Erkennung von Handy-Verstößen am Steuer als rechtmäßig eingestuft.

1. Sachverhalt

Ein Autofahrer wurde von einem Monacap-Schulterhochkamerasystem erfasst, als er während der Fahrt ein Mobiltelefon bediente. Das neuartige System nutzt Künstliche Intelligenz (KI), um Autofahrer beim rechtswidrigen Nutzen von Handys zu erkennen und automatisch Fotos zu erstellen. Gegen das verhängte Bußgeld legte der Fahrer Einspruch ein und argumentierte, die Maßnahme verstoße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

2. Entscheidung des Gerichts

Das OLG Zweibrücken lehnte den Einspruch ab. Es urteilte, dass der Einsatz der Monacap-Anlagen (auch Kamerasysteme ohne Blitz) grundsätzlich zulässig ist. Die entsprechende Rechtsgrundlage für den Eingriff finde sich in § 100h StPO (bzw. den entsprechenden bußgeldrechtlichen Befugnisnormen zur Überwachung zur Einhaltung der Verkehrsregeln im Rahmen der Gefahrenabwehr). Die KI speichere und dokumentiere das Foto nur bei konkretem Verdacht und lösche die Aufnahmen unbescholtener Autofahrer in Echtzeit.

3. Fazit und Bedeutung für die Praxis

Das Urteil bedeutet einen wichtigen Schritt für die Modernisierung der Verkehrsüberwachung in Deutschland. Es ist zu erwarten, dass die Polizei nach diesem Grundsatzurteil den Einsatz von "Handy-Blitzern" bundesweit ausweiten wird.

Gericht

Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken

Datum

10.02.2024