Anwaltskanzlei
Richmann& Kollegen
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EuGH / LG München I
04.05.2023
Az. 31 W 45/23

Anforderungen an Cookie-Banner-Einwilligungen

Bestätigung der strengen Anforderungen an die Freiwilligkeit und Transparenz von Einwilligungserklärungen bei Tracking-Cookies.

1. Sachverhalt

Eine Verbraucherzentrale klagte gegen einen großen Online-Händler. Dessen Cookie-Banner bot den Nutzern einen auffälligen, farblich markierten Button mit der Aufschrift "Alle akzeptieren" an. Die Option zur Ablehnung der Tracking-Cookies war hingegen in einem grauen Textlink "Einstellungen verwalten" versteckt, bei dem mehrere Zwischenschritte nötig waren ("Nudging-Design" oder "Dark Pattern").

2. Entscheidung

Die Gerichte stellten klar, dass eine Einwilligung nur dann als "freiwillig" und "informiert" gemangelt, wenn das Ablehnen von Cookies genauso einfach ist wie die Zustimmung. Farbliche Hervorhebungen, die die Nutzer in eine bestimmte Richtung drängen ("Dark Patterns"), widersprechen den strengen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des TTDSG.

3. Bedeutung für die Praxis

Das Urteil verpflichtet Seitenbetreiber, ihre Cookie-Banner so zu überarbeiten, dass ein "Alle ablehnen"-Button auf der obersten Ebene steht und optisch gleichwertig zum Zustimmungs-Button präsentiert wird.

Gericht

EuGH / LG München I

Datum

04.05.2023