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Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf
01.01.2024
Düsseldorfer Tabelle 2024

Neuberechnung des Kindesunterhalts (Düsseldorfer Tabelle)

Signifikante Erhöhung der Bedarfssätze für minderjährige und volljährige Kinder ab Januar 2024.

1. Änderung der Unterhaltsleitlinien

Wie jedes Jahr wurde die Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar auch für 2024 aktualisiert. Den gestiegenen Lebenshaltungskosten und dem erhöhten Mindestbedarf nach dem Existenzminimum-Bericht der Bundesregierung wurde dabei besonders Rechnung getragen.

2. Die neuen Zahlen im Detail

Die Unterhaltssätze für Kinder wurden stark angehoben. Der Mindestunterhalt der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) stieg von monatlich 437 auf 480 Euro, der Zweiten (6 bis 11 Jahre) auf 551 Euro. Gleichzeitig wurde der sogenannte Selbstbehalt, also das Geld, das dem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss, angehoben (auf 1.450 Euro für Erwerbstätige).

3. Fazit und Auswirkungen für die Praxis

Bestehende Unterhaltstitel müssen in den meisten Fällen abgeändert werden oder passen sich automatisch prozentual (bei dynamischen Titeln) an. Es empfiehlt sich, laufende Zahlungen zeitnah neu zu berechnen, da sich zum Teil auch Einkommensgruppen verschoben haben.

Gericht

Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf

Datum

01.01.2024