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Nebeneinander - Eintrittspflichten von Privat- und Tierhalterhaftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, wenn jemand schuldhaft das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt. Die Tierhalterhaftpflicht betrifft nur Risiken, die den Versicherungsnehmer treffen - und dabei auch nur solche Risiken, die mit der Eigenschaft als Halter oder Hüter des Tieres zusammenhängen.
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